Durch die Vorabpauschale wird der Steueraufwand für Anleger gleichmäßiger über die Jahre verteilt. Der Vorteil: Werden hohe Gewinne erzielt, fällt die steuerliche Belastung nicht schlagartig, sondern wird über die Laufzeit des Fonds hinweg anteilig erhoben. Besonders bei thesaurierenden Fonds, die keine jährlichen Ausschüttungen vornehmen, ist diese Regelung sinnvoll, da so die Steuerbelastung planbarer wird.
Unser Vorabpauschalen-Rechner hilft dir, den steuerpflichtigen Betrag für das Jahr zu ermitteln. Gib einfach den Wert des Fonds am Jahresanfang und -ende sowie die Art des Fonds an. Der Rechner zeigt dir die voraussichtliche Steuerlast unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und eventueller Kirchensteuer. So behältst du deine Steuerlast im Blick und kannst besser planen, wie du deine Investments steueroptimiert gestalten kannst.
Der Rechner ist dein Hilfsmittel, um die Steuerlast deiner ETFs für das Jahr zu ermitteln. Du startest, indem du den Wert deines Fonds zu Jahresbeginn und den Wert am Jahresende eingibst. Danach wählst du die Art des Fonds aus, da Aktienfonds steuerlich begünstigt werden. Zum Schluss gibst du an, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Ein Klick auf "Berechnen" zeigt dir sofort, wie viel Geld du für das Finanzamt einplanen musst.
Früher konntest du Steuern bei ETFs weit in die Zukunft schieben. Seit 2018 möchte der Staat aber jedes Jahr ein kleines Stück vom Kuchen abhaben – zumindest bei ETFs, die Gewinne nicht direkt ausschütten. Die Vorabpauschale ist also eine Art Vorauszahlung. Keine Sorge: Alles, was du jetzt zahlst, wird später beim Verkauf deines ETFs mit der endgültigen Steuer verrechnet. Du zahlst also insgesamt nicht mehr, sondern nur früher.
Die Berechnung folgt einer logischen Kette: Zuerst wird ein fiktiver Mindestgewinn ermittelt, der sogenannte Basisertrag. Dieser berechnet sich aus dem Wert am Jahresanfang, multipliziert mit dem aktuellen Basiszins und dem gesetzlichen Faktor 0,7.
Dann findet ein Vergleich statt: Hast du im Jahr tatsächlich weniger Gewinn gemacht als dieser theoretische Wert, musst du nur den echten Gewinn versteuern. War dein Gewinn jedoch viel höher, dient der Basisertrag als rettender Deckel – du versteuerst dann nur diesen geringeren Pauschalwert.
Der Basiszins ist der Motor der Rechnung. Er wird jedes Jahr vom Finanzministerium neu festgelegt und orientiert sich an den Zinsen für Staatsanleihen. Für das Jahr 2024 lag er bei 2,29 %, für das Jahr 2025 wurde er auf 2,07 % festgesetzt. Wenn dieser Zins steigt, steigt auch die Vorabsteuer. Wenn der Zins bei Null liegt (wie in den vergangenen Jahren), fällt oft gar keine Vorabpauschale an.