Dividende von LVMH bekommen? So holst du dir die französische Quellensteuer zurück
Wer LVMH im Depot hat – also den Luxus-Konzern hinter Louis Vuitton, Moët & Chandon und Hennessy – freut sich über satte Dividenden. Zumindest so lange, bis man die Abrechnung sieht. Denn Frankreich langt erst mal kräftig zu. Wie du dir einen Teil der Quellensteuer wiederholst, erklären wir dir hier Schritt für Schritt – ohne Finanzkauderwelsch.
Du hast LVMH, TotalEnergies, Vinci oder vielleicht auch L’Oréal im Depot? Glückwunsch – dann bist du Teilhaber einiger der wertvollsten Konzerne Europas. Wenn die Dividende aufs Konto kommt, folgt allerdings oft der „Moment der Wahrheit“: Frankreich behält pauschal 26,5 % Quellensteuer ein.
Das wäre halb so wild, wenn laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland nicht eigentlich nur 15 % erlaubt wären. Bedeutet: 11,5 % zu viel werden abgezogen – und die gibt’s nur zurück, wenn du selbst aktiv wirst.
Der Grund ist simpel: Frankreich kassiert zuerst (zu viel), danach langt das deutsche Finanzamt noch einmal zu – auf die schon reduzierte Dividende. So kann aus einer hübschen Brutto-Ausschüttung schnell ein schmaler Rest werden. Das ist kein Einzelfall: Schweizer Aktien wie Nestlé, dänische Titel wie Novo Nordisk oder eben französische Giganten wie LVMH, Vinci und TotalEnergies – überall das gleiche Spiel.
Frankreich hat einen klaren Prozess für die Rückforderung. Er läuft über Formulare mit den Nummern 5000 bis 5003 – je nach Art der Erträge. Für Dividenden brauchst du vor allem:
Formular 5000 – bestätigt, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist
Formular 5001 – spezieller Antrag für Dividenden
Beide Formulare gibt’s auf impots.gouv.fr als Download.
Bevor du loslegst, solltest du diese Unterlagen parat haben:
Dividendenbescheinigung deiner Bank – zeigt Brutto-Betrag, Abzug der Quellensteuer und Auszahlungsdatum. Bei Traderepublik und Co. findest du die Dokumente auch in deinen Daten.
Wohnsitzbescheinigung (Formular 5000) – vom Finanzamt in Deutschland abgestempelt.
Formular 5001 – für Dividenden-Erstattungen, ebenfalls ausgefüllt.
Kopien von allen Formularen für deine Unterlagen.
Formular 5000 ausfüllen (Felder I, II, III und VII)
Zum Finanzamt schicken – dort wird deine steuerliche Ansässigkeit bestätigt.
Beglaubigte Kopien erhalten – eine auf Deutsch/Englisch, eine auf Französisch.
Französische Kopie + Formular 5001 an die auszahlende Stelle oder Bank in Frankreich schicken.
Frist beachten – spätestens bis 31. Dezember des zweiten Jahres nach der Dividendenauszahlung muss der Antrag bei der französischen Steuerverwaltung vorliegen.
Pôle de Restitutions des retenues à la source (PRRAS) – RCM
10, rue du Centre, TSA 30012
93160 NOISY LE GRAND Cedex, Frankreich
Wenn du nur ein paar LVMH-Aktien hältst und es um ein paar Euro geht – vielleicht nicht. Aber wer regelmäßig Dividenden aus Frankreich kassiert oder größere Positionen bei LVMH, Vinci oder TotalEnergies hat, sollte den Antrag stellen. Einmal gemacht, geht’s beim nächsten Mal schneller.
Und: Wer die Fristen beachtet und alle Belege sauber einreicht, bekommt sein Geld tatsächlich zurück.
Die Formulare stehen auf der Webseite impots.gouv.fr zur Verfügung. Weiter unten haben wir alle Links aufgelistet.
Wohnsitzbescheinigung (Formular Nr. 5000) mit Beglaubigung durch das deutsche Finanzamt.
Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank, die den Steuerabzug bestätigt.
Zusatzformulare Dividenden, Zinsen oder Ermäßigung der Abzugssteuer auf Lizenzgebühren. In Unserem Fall also meistens das Formular 5001 für Dividenden.
Kopie aller eingereichten Formulare zur eigenen Dokumentation.
1. Warum muss ich die französische Quellensteuer zurückfordern?
Als in Deutschland ansässige Person haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung oder Rückerstattung der Quellensteuer, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2. Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Sie benötigen das Formular Nr. 5000 (Wohnsitzbescheinigung) und je nach Ertragsart zusätzlich Formular 5001 (Dividenden), 5002 (Zinsen) oder 5003 (Lizenzgebühren).
3. Wo erhalte ich die Formulare?
Die Formulare stehen auf der französischen Steuer-Webseite impots.gouv.fr zum Download bereit.
4. Was ist der Unterschied zwischen direkter Ermäßigung und Erstattung?
Bei einer direkten Ermäßigung wird der ermäßigte Steuersatz direkt bei der Auszahlung angewendet. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer beantragen.
5. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, abhängig von der Vollständigkeit des Antrags und dem Arbeitsaufkommen der französischen Steuerbehörden.
6. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr der Ertragsauszahlung eingereicht werden.
7. An welche Adresse sende ich die Anträge?
Für Dividenden und Zinsen senden Sie den Antrag an den PRRAS – RCM in Noisy le Grand Cedex, für Lizenzgebühren an den PRRAS – TSBNC ebenfalls in Noisy le Grand Cedex, Frankreich.
8. Kann ich den Antrag auch rückwirkend stellen?
Ja, in der Regel können Anträge auf Rückerstattung rückwirkend gestellt werden, solange sie innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden.
9. Benötige ich eine Beglaubigung des Formulars?
Ja, die Wohnsitzbescheinigung (Formular Nr. 5000) muss von Ihrem deutschen Finanzamt beglaubigt werden, bevor sie an die französischen Behörden gesendet wird.