Vorabpauschale berechnen (ETF und Fonds)
Berechne die Vorabpauschale und die darauf fällige Steuer für einen Fonds oder ETF, mit Basiszins, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und Kaufmonat.
So wird gerechnet
Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 70 %
- Die Vorabpauschale ist der Basisertrag abzüglich der Ausschüttungen im Jahr. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs plus Ausschüttungen begrenzt und nie negativ.
- Kaufst du im laufenden Jahr, wird sie für jeden vollen Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt.
- Die Teilfreistellung senkt den steuerpflichtigen Betrag, zum Beispiel um 30 % bei Aktienfonds.
- Vom Rest bleibt der Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Darüber gilt der Steuersatz (Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag = 26,375 %, ohne Kirchensteuer).
Der Basiszins wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für 2026 liegt er bei 3,20 %. Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Gezahlte Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet, sie ist also kein dauerhafter Verlust. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Eine Art Mindestbesteuerung für Fonds und ETFs, die kaum oder keine Erträge ausschütten. Sie soll verhindern, dass Gewinne jahrelang steuerfrei im Fonds wachsen, und wird jährlich vom Broker berechnet und eingezogen.
Muss ich die Vorabpauschale selbst zahlen?
In der Regel nicht. Dein Broker berechnet sie und zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein. Ein Freistellungsauftrag kann die Steuer auf null senken.
Wie hoch ist der Basiszins?
Für das Jahr 2026 hat das Bundesfinanzministerium 3,20 % festgesetzt. Für andere Jahre trägst du den jeweils gültigen Wert ein.
So wird die Vorabpauschale berechnet
Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung für Fonds, die kaum oder keine Erträge ausschütten. Du rechnest in vier Schritten:
- Basisertrag: Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 70 Prozent.
- Vorabpauschale: Basisertrag minus Ausschüttungen im Jahr. Sie ist nie höher als der tatsächliche Wertzuwachs plus Ausschüttungen und nie negativ.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent.
- Steuer: Vom Rest bleibt der Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Darüber gelten 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer).
Wer im laufenden Jahr kauft, bekommt die Vorabpauschale für jeden vollen Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt.
Rechenbeispiel mit den Voreinstellungen
Ein Aktien-ETF ist am 1. Januar 10.000 Euro wert, am 31. Dezember 10.800 Euro, ohne Ausschüttung. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 Prozent.
- Basisertrag: 10.000 mal 3,20 Prozent mal 70 Prozent = 224,00 Euro.
- Die Vorabpauschale beträgt 224,00 Euro, weil der Wertzuwachs von 800 Euro höher ist.
- Nach 30 Prozent Teilfreistellung sind 156,80 Euro steuerpflichtig.
- Mit freiem Sparer-Pauschbetrag fällt keine Steuer an. Ohne Freibetrag wären es 156,80 Euro mal 26,375 Prozent, also rund 41,36 Euro.
Wann und wie wird die Vorabpauschale gezahlt?
- Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Dein Broker zieht die Steuer dann in der Regel vom Verrechnungskonto ein. Achte darauf, dass dort genug Geld liegt.
- Ein Freistellungsauftrag senkt die Steuer, bis der Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.
- Gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf des Fonds angerechnet. Sie sind also eine Vorauszahlung und kein dauerhafter Verlust.
- Ausschüttende Fonds zahlen weniger Vorabpauschale, weil die Ausschüttung abgezogen wird. Mehr dazu unter Ausschüttend oder thesaurierend.
Weitere Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
Das Bundesfinanzministerium hat für 2026 einen Basiszins von 3,20 Prozent festgesetzt. Für andere Jahre trägst du den jeweils gültigen Wert ein.
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Sie gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Dein Broker bucht die Steuer in der Regel Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab.
Fällt die Vorabpauschale an, wenn der ETF im Minus ist?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs plus Ausschüttungen begrenzt und nie negativ. Hat der Fonds im Jahr verloren, fällt keine an.
Zahlen auch Aktien die Vorabpauschale?
Nein. Die Vorabpauschale betrifft nur Investmentfonds und ETFs, nicht Einzelaktien.
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Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Szenarien auf Basis deiner Annahmen und keine Prognose.