Italien: Quellensteuer zurückholen
Italienische Aktien wie Enel, Eni oder Intesa Sanpaolo zahlen Dividenden mit 26 % Quellensteuer. In Deutschland werden 15 % angerechnet. Die übrigen 11 Prozentpunkte kannst du von Italien zurückfordern, aber es dauert.
Kurzantwort und Steckbrief
Kurz gesagt: Du stellst den Antrag mit den Formularen A bis D bei der Agenzia delle Entrate in Pescara. Das deutsche Finanzamt bestätigt deine Ansässigkeit direkt auf dem Formular, die Frist beträgt 48 Monate ab Steuerabzug, und die Bearbeitung dauert laut Ratgeber mehrere Jahre. Die Angaben stammen aus 2018 bis 2022, prüfe sie vor dem Antrag.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Einbehalt | 26 % |
| Satz nach Abkommen | 10/15 %, für Privatanleger praktisch 15 % |
| Erstattbar | bis zu 11 Prozentpunkte (11/26 der einbehaltenen Steuer) |
| Behörde | Agenzia delle Entrate, Centro Operativo di Pescara, Via Rio Sparto 21, 65129 Pescara (Stand 2022) |
| Formulare | A, B, C und D, zweiteilig; zweisprachige Fassung Deutsch/Italienisch vom BZSt |
| Frist | 48 Monate ab Steuerabzug (Art. 38 DPR 602/1973) |
| Dauer | laut Gevestor 2018 mehrere Jahre; amtlich nicht belegt |
| Kosten | Behörde nicht belegt; Depotbanken verlangten 2018 oft 30 bis 40 € je Titel |
Wie hoch ist der Abzug in Italien?
Italien behält 26 % Quellensteuer auf Dividenden ein. Nach dem Abkommen mit Deutschland stehen dem Land 10 oder 15 % zu. Für Privatanleger gilt praktisch 15 %, die Bedingungen für 10 % nennt unsere Quelle nicht. Erstattbar sind damit bis zu 11 Prozentpunkte. Betroffen sind Dividenden italienischer Gesellschaften; Einzelbelege je Titel liegen nicht vor. Zu ETFs ist nichts belegt.
Das brauchst du für den Antrag
- Formulare A, B, C und D. Alle Teile ausfüllen, ein Exemplar geht an die Behörde, eines bleibt bei dir. Das deutsche Finanzamt bescheinigt Ansässigkeit auf dem Formular selbst, bei mehreren Jahren kann eine Bescheinigung mehrere Steuerjahre abdecken.
- Dividendenzahlungsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie, dazu Nachweise zum Anspruch.
- Zweisprachige Formulare gibt es beim BZSt für Deutsch/Italienisch. Eine Ansässigkeitsbescheinigung muss auf amtlichem Vordruck erfolgen, frei formulierte werden nicht akzeptiert.
Antrag Schritt für Schritt
- Formulare A bis D herunterladen und ausfüllen.
- Beim Wohnsitzfinanzamt bescheinigen lassen.
- Bescheinigung der Dividendenzahlung von der Bank besorgen, Originale oder beglaubigte Kopien.
- Antrag an die Agenzia delle Entrate, Centro Operativo di Pescara, Via Rio Sparto 21, 65129 Pescara (Stand 2022). Weitere Angaben der Quelle: E-Mail cop.pescara.rimborsinonresidenti@agenziaentrate.it. Prüfe die Adresse vor dem Versand, wir konnten die Agenzia-Seite nicht abrufen.
- Auf die Erstattung warten.
Frist und Dauer
Die Frist beträgt 48 Monate ab dem Steuerabzug laut DSW-Erläuterung von 2022, Gevestor nannte 2018 vier Jahre. Zur Dauer schreibt Gevestor ‚mehrere Jahre‘, eine amtliche Angabe fehlt. Zu Auszahlung und Verzugszinsen ist nichts belegt.
Entlastung an der Quelle
Dieselben Formulare können der italienischen Zahlstelle vorgelegt werden, die dann den ermäßigten Satz anwendet. Als Privatanleger hast du in der Regel keinen direkten Kontakt zur italienischen Zahlstelle. Ob deutsche Broker das anbieten, ist nicht belegt.
Lohnt sich der Aufwand?
Bei 11 Prozentpunkten und einer Wartezeit von mehreren Jahren lohnt es sich vor allem bei größeren Beträgen. Eine amtliche Schwelle gibt es nicht. Berücksichtige Porto, Zeit und mögliche Bankgebühren.
Beispielrechnung mit 1.000 € Dividende
Beispiel mit 1.000 € Brutto-Dividende aus Italien. Annahmen: Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Auskunft.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Einbehalt im Quellenland | 260 € |
| Davon in Deutschland anrechenbar | 150 € |
| Im Quellenland erstattbar | 110 € |
| Netto nach allen Steuern, ohne Erstattung | 626,25 € |
| Netto nach allen Steuern, mit Erstattung | 736,25 € |
Reicht dein Sparer-Pauschbetrag aus, entfällt die deutsche Steuer. Die angerechnete Auslandssteuer geht dann ins Leere, und die erstattbare Differenz ist der einzige Teil, den du zurückholen kannst.
Was passiert in Deutschland?
Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer an, aber höchstens mit dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens (meist 15 %). Bei Italien sind das 15 der 26 einbehaltenen Prozentpunkte.
Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist in Deutschland nicht anrechenbar und muss im Quellenland zurückgefordert werden. Ob die Bank angerechnete Beträge nach einer späteren Erstattung korrigiert, ist in den von uns geprüften Quellen nicht belegt; behalte die Erstattung deshalb im Blick, wenn du die Steuerbescheinigung deiner Bank mit der Steuererklärung abgleichst.
Nicht angerechnete, aber anrechenbare Beträge trägst du in der Anlage KAP ein (für die Veranlagung 2024: Zeile 41, bereits angerechnete Beträge stehen in Zeile 40). Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr und waren für 2025 nicht eindeutig belegt, prüfe sie im aktuellen Formular. Das Finanzamt verlangt dafür die Steuerbescheinigung im Original.
Häufige Fragen
Wie viel Quellensteuer bekomme ich aus Italien zurück?
Bis zu 11 Prozentpunkte: 26 % Einbehalt minus 15 %. Bei 1.000 € Dividende sind das 110 €.
Welche Formulare brauche ich?
Die Formulare A, B, C und D der Agenzia delle Entrate, vom deutschen Finanzamt bescheinigt. Das BZSt hat zweisprachige Fassungen.
Wie lange habe ich Zeit?
48 Monate ab Steuerabzug.
Wie lange dauert es?
Nach Gevestor (2018) mehrere Jahre. Eine amtliche Angabe liegt nicht vor.
Quellen und Stand
Stand der Recherche: Oktober 2026. Wo eine Angabe nur aus älteren oder inoffiziellen Quellen stammt, steht das im Text. Prüfe Sätze, Formulare, Adressen und Fristen vor einem Antrag bei der Behörde.
- DSW: Italien-Erläuterungsvordruck (2022)
- Gevestor: Quellensteuer Italien (15.05.2018)
- taxing.it: Italy DTA withholding rates
- BZSt: Ausländische Formulare
- extraETF: Quellensteuer (07/2026)
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Formulare, Fristen und Steuersätze ändern sich; prüfe sie vor einem Antrag bei der jeweiligen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung.