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Finnland: Quellensteuer zurückholen

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Finnland behält bei Dividenden von Nokia, UPM, Neste oder Sampo, die bei deutschen Brokern liegen, zunächst 35 % ein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen stehen Finnland nur 15 % zu. Die 20 Punkte Differenz lassen sich zurückholen, mit etwas Papier und Geduld.

Kurz erklärt

MerkmalAngabe
Abzug in Finnland35 % bei Aktien in Verwahrung über Zwischenstellen (Nominee-Aktien), seit 2021 der Standardsatz
Abkommenssatz mit Deutschland15 %
In Deutschland anrechenbar15 %
Erstattbar20 Prozentpunkte
BehördeVerohallinto (finnische Steuerverwaltung)
Formular für Privatpersonenlaut einem Broker-Leitfaden Form 6164e, dazu Form 6167e bei mehreren Ausschüttungen (Name prüfen)
Fristdrei Jahre ab Ende des Jahres der Dividende (laut LHV-Leitfaden)
Wartezeitnach Ablauf des Zahlungsjahres, Bearbeitung kann Monate dauern
Bagatellgrenzebis 10 € Erstattung pro Jahr keine Auszahlung (laut LHV)

Alle Angaben stammen aus Quellen von Brokern, Unternehmen und Datenanbietern und können sich ändern. Prüfe Formularnummern und Fristen vor einem Antrag auf der Seite der Verohallinto.

Warum 35 % abgezogen werden

Finnland unterscheidet zwischen Aktien, die auf den Namen des Anlegers eingetragen sind, und solchen, die über eine Verwahrkette gehalten werden. Bei deutschen Brokern liegt fast immer Letzteres vor. Für diese Nominee-Aktien gilt standardmäßig der volle Satz von 35 %. Ein niedrigerer Satz wie 15 % greift nur, wenn dein Depotverwalter bei der finnischen Steuerverwaltung als zugelassener Zwischenhändler registriert ist und den niedrigen Satz anhand deiner Angaben anwendet. Frage deine Bank, ob sie das anbietet. Viele tun es nicht.

Was das in Euro bedeutet

BeispielBrutto-Dividende 100 €. Finnland behält 35 € ein. Deutschland rechnet 15 € an: Es bleiben 11,375 € deutsche Steuer (26,375 − 15). Zusammen 46,375 €, netto 53,625 €. Holst du dir die 20 € aus Finnland zurück, sinkt die Gesamtsteuer auf 26,375 €, netto 73,625 €. Rechnung ohne Kirchensteuer und ohne Sparer-Pauschbetrag.

So holst du die Steuer zurück

  1. Steuerbescheinigung vom Broker holen. Sie weist Dividende und einbehaltene Quellensteuer je Zahlung aus. Viele Broker verlangen dafür eine Gebühr. Rechne vorher, ob sich der Aufwand lohnt.
  2. Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Dein Wohnsitzfinanzamt bestätigt auf Antrag, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist. Mehr dazu in der Anleitung zur Rückerstattung.
  3. Antrag bei der Verohallinto stellen. Entweder elektronisch über den E-Service der Behörde oder per Post. Natürliche Personen nutzen das Formular für Privatpersonen. Kreuze bei Nominee-Aktien das entsprechende Feld an, statt den Verwahrer einzeln aufzuführen.
  4. Abwarten. Antrag frühestens nach dem Jahr der Zahlung, Frist drei Jahre. Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Konto.

Lohnt sich der Aufwand?

Bei kleinen Beträgen oft nicht. Beispiel: Aus 500 € Dividenden im Jahr wären 100 € erstattbar. Kostet die Bescheinigung beim Broker 20 bis 30 €, bleibt ein Gewinn, aber mit Aufwand. Bei weniger als 50 € Erstattung sinkt der Nutzen schnell. Sammle mehrere Zahlungen eines Jahres in einem Antrag.

Wenn du Finnland-Aktien kaufen willst

Prüfe die Dividendenhistorie und die Sicherheit der Dividende im , etwa bei Nokia, UPM, Neste, Sampo oder Fortum. Die tatsächliche Netto-Rendite rechnest du mit dem Dividendenrendite-Rechner. Wer die Erstattung scheut, kann Finnland-Aktien auch einfach mit 35 % Abzug einplanen und den Verlust als Preis des Titels sehen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Quellensteuer in Finnland?

35 Prozent bei Aktien, die über eine Verwahrkette gehalten werden. Das Abkommen mit Deutschland begrenzt den Satz auf 15 Prozent.

Wie viel Quellensteuer kann ich aus Finnland zurückholen?

20 Prozentpunkte, also die Differenz zwischen 35 und 15 Prozent. Die 15 Prozent sind in Deutschland anrechenbar.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Laut einem Broker-Leitfaden drei Jahre ab Ende des Jahres der Dividende. Prüfe die aktuelle Frist bei der finnischen Steuerverwaltung.

Brauche ich eine Ansässigkeitsbescheinigung?

In der Regel ja. Sie bestätigt dein Finanzamt auf Antrag. Dazu kommt die Steuerbescheinigung deines Brokers.

Kann mein Broker gleich nur 15 Prozent abziehen?

Nur wenn er bei der finnischen Steuerverwaltung als zugelassener Zwischenhändler registriert ist und den niedrigen Satz anwendet. Viele deutsche Broker tun das nicht.

Quellen und Stand

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust. Die Zahlenbeispiele sind frei gewählt und keine Prognose.